Video: Einsatzvarianten für Fremdpersonal

Unbedenklich ist es zunächst, wenn Leiharbeitnehmer in den gemischten Teams zum Einsatz kommen. Denn dann geht das Weisungsrecht gegenüber dem Leiharbeitnehmer über, sodass der Entleiher diesen wie einen Leiharbeitnehmer in das gemischte Team integrieren kann. Die Krux in der Praxis: Leiharbeitnehmer sind für IT-Projekte i. d. R. nur schwer zu bekommen und die Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) (v. a. die 18-monatige Höchstüberlassungsdauer) stimmen nicht mit den Projektzielen überein.

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