FinMin Schleswig-Holstein, 3.2.2016, VI 3211 - S 2248 - B - 002

Das Finanzgericht des Landes Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 17.12.2015, 5 K 127/13 entschieden, dass ehrenamtliche Bürgermeister – insbesondere wenn sie vielfältige Verwaltungsaufgaben in nicht unerheblichem Umfang wahrnehmen – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG erzielen können. Revision gegen das o.g. Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein wurde nicht einlegt.

Es bestehen keine Bedenken, ähnlich gelagerte Fälle entsprechend zu behandeln.

Eine neutralisierte Fassung des o.g. Urteils des Finanzgerichts Schleswig-Holstein ist dieser Einkommensteuer-Kurzinformation als Anlage beigefügt.

An der Aussage im Erlass vom 14.10.2009, VI 318 – S 2337 – 107 II , Unterpunkt D „Zuordnung der Einnahmen” (ESt-Kartei SH, Karte 1.1.7 zu § 3 Nr. 12) wird grundsätzlich festgehalten.

 

Normenkette

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3

EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1

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