BMF, 21.6.2022, IV C 6 - S 2133 - b/21/10002 :003

Bezug:

BMF-Schreiben vom 28. September 2011 (BStBl I S. 855),

vom 24. Mai 2016 (BStBl I S. 500),

vom 16. Mai 2017 (BStBl I S. 776),

vom 6. Juni 2018 (BStBl I S. 714),

vom 2. Juli 2019 (BStBl I S. 887),

vom 23. Juli 2020 (BStBl I S. 639) und

vom 9. Juli 2021 (BStBl I S. 911)

Hiermit wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.6) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen (Wirtschaftsjahr 2023 oder 2023/2024). Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2022 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2022 oder 2022/2023 verwendet werden.

Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2022 und für Echtfälle ab Mai 2023 gegeben sein.

Die einzelnen Änderungen in den Taxonomien ergeben sich aus dem ebenfalls unter www.esteuer.de eingestellten Änderungsnachweis.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Normenkette

EStG § 5b

 

Fundstellen

BStBl I, 2022, 954

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