Die Tätigkeit im Unternehmen muss zu den theoretischen Inhalten der Hochschule passen. Der Arbeitgeber muss zu jedem Zeitpunkt der Praxiszeiten gewährleisten, dass die Aufgaben des Studenten der Prüfungsordnung der Hochschule bzw. der Ausbildungsordnung des jeweiligen Ausbildungsberufes entsprechen. Das Unternehmen ist verantwortlich dafür, dass vorgesehenen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden. Hierzu gehört auch, dass der Student einen geeigneten Arbeitsplatz erhält.
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