Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch andere Stellen verarbeitet und die andere Stelle ist den Weisungen des Auftraggebers unterworfen, liegt eine Auftragsverarbeitung i. S. d. Art. 28 Abs. 1 DSGVO vor. Weitere Voraussetzung für eine Auftragsverarbeitung ist, dass der Auftragnehmer keine eigene Entscheidungsbefugnis hat, wie mit den zur Verfügung gestellten Daten umzugehen ist.

Prozess der Auftragsverarbeitung

Bei Auftragsverarbeitungen treffen den Auftraggeber besondere Sorgfaltspflichten und er hat bei den mit dem Auftragnehmer zu treffenden vertraglichen Vereinbarungen darauf zu achten, dass die Vorgaben der DSGVO zur Auftragsverarbeitung beachtet werden. Die vertragliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber ist schriftlich oder in elektronischer Form abzufassen.

Zu Einzelheiten siehe Dokumentationspflichten, Kap. 5 Auftragsverarbeitung.

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