Begriff

Unter Drogenmissbrauch wird der Konsum von illegalen Suchtmitteln wie Kokain, Heroin oder synthetischen Stoffen wie Ecstasy, Speed usw. verstanden. Er schädigt die Betroffenen gesundheitlich erheblich und stellt außerdem ein hohes Sicherheitsrisiko dar, wenn Beschäftigte unter Drogeneinfluss arbeiten oder am Straßenverkehr teilnehmen. Außerdem treten häufig schwere soziale Probleme und Straffälligkeit wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Beschaffungskriminalität auf. Auch ein Betrieb muss, anders als bei anderen Suchtproblemen, bei (Verdachts-)Fällen von Drogenmissbrauch unter der Belegschaft Rechtsfragen berücksichtigen und mit höheren Ansehensverlusten rechnen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

In Deutschland regelt das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) Herstellung, Inverkehrbringen, Ein- und Ausfuhr sowie Vernichtung von Betäubungsmitteln. Ein Stoff fällt unter den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes, wenn er in eine der 3 Anlagen des Gesetzes aufgenommen ist.
Ob ein Stoff entsprechend eingestuft wird, hängt von seinem Gefährdungspotenzial ab, auf das alle auftretenden pharmazeutischen Stoffe (also auch neue Designerdrogen) überprüft werden. Als ausschlaggebend gilt, wenn ein Stoff ein Suchtpotenzial hat, das mit einer sozialen Schädigung des Betroffenen einhergeht und außerdem irreversible gesundheitliche Schäden auslöst.

Auch wenn das Betäubungsmittelgesetz eigentlich ein Verwaltungsgesetz ist, hat es wegen seiner Strafparagrafen (§§ 29 ff.: Herstellung, Handel und Besitz von Betäubungsmitteln usw.) große strafrechtliche Relevanz.

Am Arbeitsplatz gilt außerdem § 15 Abs. 2 DGUV-V 1. Demnach dürfen sich die Mitarbeiter durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.

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