Falls ein Unternehmen keinen Sitz im Inland hat, muss der Unternehmer einen Bevollmächtigten mit Sitz im Inland bestellen. In diesen Fällen gilt der Ort der Betriebsstätte im Inland als Sitz des Unternehmens. Falls es keine Betriebsstätte gibt, gilt der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Bevollmächtigten als Sitz des Unternehmens. Wenn kein Bevollmächtigter bestellt ist, gilt als Unternehmenssitz die Bundeshauptstadt Berlin.

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