Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist ein Zusammenwirken mit dem Ziel, ein gemeinsames Ergebnis zu erreichen. Die Beteiligung des Betriebsrats an Lösungsfindungen, Verbesserungsvorschlägen u. Ä. sollte ausdrücklich erwünscht sein. Dabei ist es wichtig, allen Argumenten offen gegenüberzustehen.

Es ist auch sehr wichtig, z. B. nach besonders harten Verhandlungen gemeinsam für die erkämpften Lösungen einzustehen. Wenn dann der oftmals schwer erkämpfte Kompromiss der Belegschaft nahegebracht werden soll, dann ist es zwar legitim, dass jeder seine Positionen bis zu einem gewissen Grade darlegt und der Betriebsrat seine Erfolge genauso verdeutlicht wie auch der Arbeitgeber seine Zugeständnisse beklagt, doch im Endeffekt darf bei der Darstellung der getroffenen Vereinbarungen zwischen Geschäftsleitung bzw. Personalabteilung und Betriebsrat kein Blatt Papier mehr passen.

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