Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das neue Geschäftsgeheimnisgesetz im Arbeitsrecht und Strafrecht neben dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zu erheblichen Änderungen geführt hat und in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird. Die neuen Regelungen insbesondere zum Erfordernis aktiver Schutzmaßnahmen, Reverse-Engineering und zum Whistleblowing führen zum Teil zu einem erheblichen Anpassungsbedarf bei internen Prozessen. Unternehmen sind gut beraten, diese Themen anzugehen. Sofern der Bundesrat zustimmt, muss beim Thema Whistleblowing künftig zusätzlich das Hinweisgeberschutzgesetz beachtet werden.

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