Auch in Bezug auf die Schadensersatzansprüche der Betroffenen im Falle von Datenschutzverstößen sind einige Fragen noch unklar und es existiert keine einheitliche Rechtsprechung, anhand der die Rechtslage ausreichend sicher bewertet werden kann. Letztlich wird auch insoweit abzuwarten sein, wie sich die höher- und höchstinstanzliche Rechtsprechung zu diesen Fragen positionieren werden. Aufgrund einer Vorlage des Österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 15. April 2021 in Bezug auf zentrale Fragen zum immateriellen Schadensersatz ist zumindest in Bezug auf einige dieser Fragen eine baldige Klärung zu erwarten. Auch wird für die Praxis eine Rolle spielen, inwieweit sich Geschäftsmodelle entwickeln werden, die Schadensersatzansprüche kommerzialisieren und so deren Geltendmachung für die Betroffenen einfacher, günstiger, und damit attraktiver machen.

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