Akademischer Rat

– als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule –

Erster Kriminalhauptkommissar

Erster Polizeihauptkommissar

[Bis 31.12.2019: Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter)2] [1]

Kanzler Erster Klasse3, 4

Konsul

Kustos

Legationsrat

Militärrabbiner5[2]

Oberamtsrat [Vom 01.08.2013 bis 31.12.2019: 11] [3]

Oberrechnungsrat

– als Prüfungsbeamter beim Bundesrechnungshof –

Pfarrer 5

Rat

Seehauptkapitän3

Fachschuloberlehrer6, 7, 8

Studienrat

– im höheren Dienst –9

Stabshauptmann [Bis 31.12.2019: 10] [4]

Stabskapitänleutnant [Bis 31.12.2019: 10] [5]

Major

Korvettenkapitän

Stabsapotheker

Stabsarzt

Stabsveterinär

——————————

1 Beamte des gehobenen Dienstes und Soldaten im Dienstgrad Stabshauptmann oder Stabskapitänleutnant[6] in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten.[7] [Bis 31.12.2019: Für Beamte des gehobenen technischen Dienstes können für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 Prozent der für technische Beamte ausgebrachten Planstellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.]

[Bis 31.12.2019: 2 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14, A 15, A 16, B 2, B 3.] [8]

3 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.

4 Im Auswärtigen Dienst.

5 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.

6 Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen.

7 Erhält als der ständige Vertreter eines Fachschuldirektors oder als Fachvorsteher eine Amtszulage nach Anlage IX.

8 Als Eingangsamt.

9 Mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen.

[Bis 31.12.2019: 10 Für Funktionen in der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes nach Maßgabe sachgerechter Bewertung für bis zu 6 Prozent der Gesamtzahl der für Offiziere in dieser Laufbahn ausgebrachten Planstellen.] [9]

[Vom 01.08.2013 bis 31.12.2019: 11 Für Beamte der Rechtspflegerlaufbahn können für Funktionen der Rechtspfleger bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 Prozent der für Rechtspfleger ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.] [10]

[1] Gestrichen durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden bis 31.12.2019.
[2] Eingefügt durch Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 17.07.2020.
[3] Eingefügt durch Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 06.03.2015. Gestrichen durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden vom 01.08.2013 bis 31.12.2019.
[4] Gestrichen durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden bis 31.12.2019.
[5] Gestrichen durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden bis 31.12.2019.
[6] Eingefügt durch Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 01.01.2020.
[7] Geändert durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden ab 01.01.2020.
[8] Aufgehoben durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden bis 31.12.2019.
[9] Aufgehoben durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden bis 31.12.2019.
[10] Angefügt durch Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 06.03.2015. Aufgehoben durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden vom 01.08.2013 bis 31.12.2019.

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