Entscheidungsstichwort (Thema)

Beginn der Jahresfrist für Rücknahme eines Verwaltungsaktes

 

Orientierungssatz

Im Rahmen des § 45 Abs 4 S 2 SGB 10 ist nicht auf die Kenntnis des Außendienstmitarbeiters, sondern auf die Kenntnis des für die Rücknahme zuständigen Sachbearbeiters der Behörde bzw des Leistungsträgers abzustellen (vgl BSG vom 8.2.1996 - 13 RJ 35/94 = BSGE 77, 295 = SozR 3-1300 § 45 Nr 27).

 

Normenkette

SGB 10 § 45 Abs. 4 S. 2

 

Verfahrensgang

LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 29.05.2008; Aktenzeichen L 7 AL 6/08)

SG Lüneburg (Entscheidung vom 27.11.2007; Aktenzeichen S 18 AL 371/04)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2084581

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