Begriff

Die Betriebsversammlung ist Organ der Betriebsverfassung, allerdings ohne Vertretungsmacht oder sonstige Außenfunktionen. Ihre Zuständigkeit ist im BetrVG abschließend festgelegt. Sie dient im Wesentlichen der Aussprache und gegenseitigen Information innerhalb der Belegschaft und zwischen Belegschaft und dem Betriebsrat. Gegenüber dem Betriebsrat kann die Betriebsversammlung nur unverbindliche Anregungen geben, es besteht kein Weisungsrecht o. Ä.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsrecht, insbes. die §§ 42 ff. BetrVG.

Lohnsteuer: Zur Steuerpflicht des gezahlten Arbeitslohns für die Zeit der Teilnahme an der Betriebsversammlung s. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Falls die Veranstaltung nicht an der ersten Tätigkeitsstätte stattfindet, ist Grundlage für den Fahrtkostenersatz als steuerfreie Reisekosten § 3 Nr. 16 EStG.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge