Je häufiger der Sachverhalt mit "Ja" beurteilt werden kann, desto geringer sind die Fehlerquellen bei einer Betriebsprüfung.

Personenkreis Festgestellte Sachverhalte/Fehlerquellen
– Beispiele –
Ja Nein

Selbstständige,

Subunternehmer,

Sub-Subunternehmer,

freie Mitarbeiter
Schriftlicher Dienst- oder Werkvertrag.    
Hinreichende Bestimmung der Dienstleistung oder der auszuführenden Werkleistung – bestimmtes Arbeitsergebnis/Arbeitserfolg/nicht nur reine Arbeitsleistung.    
Keine Aufspaltung von Dienst- oder Werkleistungen in kleinste Gewerke.    
Tatsächliche Verhältnisse von der vereinbarten Dienst- oder Werkleistung liegen vor – geringe bzw. keine Abweichungen/Regieleistungen.    
Nachweisführung in Bezug auf die vereinbarte Dienst- oder Werkleistung und die tatsächliche Durchführung.    
Unternehmerische Chancen.    
Person hat eine unternehmerische Struktur.    
Kein Einsatz als "Selbstständiger" mit denselben Tätigkeitsmerkmalen, wie vergleichbare (ggf. gemeldete) Arbeitnehmer.    
Die notwendigen Handlungen für die Erreichung des wirtschaftlichen Erfolgs werden ausschließlich vom Werkunternehmer nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen bestimmt.    
Keine Weisungsgebundenheit, laufende Kontrollen und Überwachung bei der Ausführung der Dienst- oder Werkleistung über die übliche reine projektbezogene Kontrolle und Überwachung hinaus.    
Keine Einschränkung der freien Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft.    
Keine persönliche Leistungspflicht und Verbot, eigenes Personal oder Vertreter einzusetzen.    
Keine Bestimmung der Zahl und des Umfangs der einzusetzenden Arbeitnehmer eines Subunternehmers.    
Entlohnung ausschließlich als Bezahlung für geleistete Arbeit.    
  Dienst- oder Werkleistung wird mit eigenen Betriebsmitteln erbracht.    
  Materialeinsatz wird in Rechnung gestellt.    
  Das vereinbarte Honorar liegt deutlich über dem eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und lässt dadurch Eigenvorsorge zu.    
  Die Bezahlung der erfolgten Leistung wird aufgrund entsprechender Grundlagen durch eine Rechnung ausgewiesen.    
Keine Wettbewerbsverbote/Nebentätigkeitsverbote.    
Bei der Ausführung von Dienst- oder Werkleistungen im Baugewerbe kann die Zuordnung der einzelnen Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags zu dem jeweiligen Dienst- oder Werkvertrag nachgewiesen werden.    
Gewährleistungspflicht des Dienst- oder Werkunternehmers.    
Statusentscheidungen der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) bei offensichtlich erkennbaren Zweifeln am Status des - freien - Mitarbeiters wurden eingeholt.    
Geringfügige Beschäftigung Korrekte Anwendung der Geringfügigkeitsgrenzen.    
Niederschriften nach § 2 NachwG erledigt.    
Vollständige Aufzeichnungen zum Nachweis der Arbeitsleistung (z. B. Stundenaufzeichnungen).    
Nachweise der Versicherungsfreiheit (z. B. Befristung der Beschäftigung, Status des Arbeitnehmers).    
Bei Antrag auf Befreiung des geringfügig Beschäftigten von der Rentenversicherungspflicht erfolgte die Meldung an die Minijob-Zentrale spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Antrags.    
Kein Lohnsplitting auf mehrere Personen.    
Kein Lohnsplitting auf mehrere Zeiträume.    
Zahlung tariflich zustehender Entgelte/Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.    
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.    
Fortzahlung von Sonn-/Feiertags- und Nachtzuschlägen.    
Arbeitsentgelt bei zustehendem Urlaub wird gezahlt.    
Anmeldungen nach der DEÜV sind erfolgt.    
Kenntnis von Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern.    
Gesellschafter Beurteilung des Gesellschafters von der Einzugsstelle eingeholt bzw. Statusanfrageverfahren bei der Clearingstelle der DRV Bund beantragt.    
Änderungen der Gesellschaftsverträge versicherungsrechtlich ausgewertet.    
Änderungen der Gesellschaftsverträge der Einzugsstelle vorgelegt bzw. neue Statusbeurteilung eingeleitet    

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