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Je häufiger der Sachverhalt mit "Ja" beurteilt werden kann, desto geringer sind die Fehlerquellen bei einer Betriebsprüfung.
Personenkreis | Festgestellte Sachverhalte/Fehlerquellen – Beispiele – |
Ja | Nein |
---|---|---|---|
Selbstständige, Subunternehmer, Sub-Subunternehmer, freie Mitarbeiter |
Schriftlicher Dienst- oder Werkvertrag. | ||
Hinreichende Bestimmung der Dienstleistung oder der auszuführenden Werkleistung – bestimmtes Arbeitsergebnis/Arbeitserfolg/nicht nur reine Arbeitsleistung. | |||
Keine Aufspaltung von Dienst- oder Werkleistungen in kleinste Gewerke. | |||
Tatsächliche Verhältnisse von der vereinbarten Dienst- oder Werkleistung liegen vor – geringe bzw. keine Abweichungen/Regieleistungen. | |||
Nachweisführung in Bezug auf die vereinbarte Dienst- oder Werkleistung und die tatsächliche Durchführung. | |||
Unternehmerische Chancen. | |||
Person hat eine unternehmerische Struktur. | |||
Kein Einsatz als "Selbstständiger" mit denselben Tätigkeitsmerkmalen, wie vergleichbare (ggf. gemeldete) Arbeitnehmer. | |||
Die notwendigen Handlungen für die Erreichung des wirtschaftlichen Erfolgs werden ausschließlich vom Werkunternehmer nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen bestimmt. | |||
Keine Weisungsgebundenheit, laufende Kontrollen und Überwachung bei der Ausführung der Dienst- oder Werkleistung über die übliche reine projektbezogene Kontrolle und Überwachung hinaus. | |||
Keine Einschränkung der freien Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft. | |||
Keine persönliche Leistungspflicht und Verbot, eigenes Personal oder Vertreter einzusetzen. | |||
Keine Bestimmung der Zahl und des Umfangs der einzusetzenden Arbeitnehmer eines Subunternehmers. | |||
Entlohnung ausschließlich als Bezahlung für geleistete Arbeit. | |||
Dienst- oder Werkleistung wird mit eigenen Betriebsmitteln erbracht. | |||
Materialeinsatz wird in Rechnung gestellt. | |||
Das vereinbarte Honorar liegt deutlich über dem eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und lässt dadurch Eigenvorsorge zu. | |||
Die Bezahlung der erfolgten Leistung wird aufgrund entsprechender Grundlagen durch eine Rechnung ausgewiesen. | |||
Keine Wettbewerbsverbote/Nebentätigkeitsverbote. | |||
Bei der Ausführung von Dienst- oder Werkleistungen im Baugewerbe kann die Zuordnung der einzelnen Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags zu dem jeweiligen Dienst- oder Werkvertrag nachgewiesen werden. | |||
Gewährleistungspflicht des Dienst- oder Werkunternehmers. | |||
Statusentscheidungen der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) bei offensichtlich erkennbaren Zweifeln am Status des - freien - Mitarbeiters wurden eingeholt. | |||
Geringfügige Beschäftigung | Korrekte Anwendung der Geringfügigkeitsgrenzen. | ||
Niederschriften nach § 2 NachwG erledigt. | |||
Vollständige Aufzeichnungen zum Nachweis der Arbeitsleistung (z. B. Stundenaufzeichnungen). | |||
Nachweise der Versicherungsfreiheit (z. B. Befristung der Beschäftigung, Status des Arbeitnehmers). | |||
Bei Antrag auf Befreiung des geringfügig Beschäftigten von der Rentenversicherungspflicht erfolgte die Meldung an die Minijob-Zentrale spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Antrags. | |||
Kein Lohnsplitting auf mehrere Personen. | |||
Kein Lohnsplitting auf mehrere Zeiträume. | |||
Zahlung tariflich zustehender Entgelte/Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns. | |||
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. | |||
Fortzahlung von Sonn-/Feiertags- und Nachtzuschlägen. | |||
Arbeitsentgelt bei zustehendem Urlaub wird gezahlt. | |||
Anmeldungen nach der DEÜV sind erfolgt. | |||
Kenntnis von Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern. | |||
Gesellschafter | Beurteilung des Gesellschafters von der Einzugsstelle eingeholt bzw. Statusanfrageverfahren bei der Clearingstelle der DRV Bund beantragt. | ||
Änderungen der Gesellschaftsverträge versicherungsrechtlich ausgewertet. | |||
Änderungen der Gesellschaftsverträge der Einzugsstelle vorgelegt bzw. neue Statusbeurteilung eingeleitet |
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