Wer gegenüber der Einzugsstelle bewusst falsche Angaben macht, so z. B. Arbeitnehmerzahl oder Arbeitsentgelt unrichtig meldet, und Sozialversicherungsbeiträge hinterzieht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen (z. B. Hinterziehung aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß) ist eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren möglich.

Wer leichtfertig (entspricht grober Fahrlässigkeit) Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, riskiert eine Geldbuße von 50.000 EUR. Dieser neue Ordnungswidrigkeitentatbestand schließt eine Ahndungslücke, wenn Absicht (Vorsatz) nicht nachgewiesen werden kann.

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