Zur Wirksamkeitsüberprüfung von Maßnahmen sind messbare Daten und Ziele erforderlich, die das betriebliche Krankheits- und Gesundheitsgeschehen betreffen. Zunehmende Relevanz erhält die Betrachtung des Zusammenhangs zwischen Gesundheit und Sozialkapital bei der Arbeit. Sozialkapital gibt die von Beschäftigten empfundene Qualität der Führung, gemeinsame Werte und Überzeugungen sowie die Qualität der sozialen Beziehungen bei der Arbeit wieder.
In einer Untersuchung von 1.000 Studien und über 40 wissenschaftlichen Übersichtsartikeln der Jahre 2000–2006 hat die IGA, Initiative Gesundheit und Arbeit festgestellt, dass mithilfe gezielter verhaltenspräventiver BGF-Maßnahmen arbeitsweltbezogenen psychischen und muskuloskelettalen Erkrankungen vorgebeugt werden kann.[1]
Studien der Bielefelder Fakultät für Gesundheitswissenschaften zum Sozialkapital belegen die Wirkung des Sozialkapitals auf die Gesundheit und die Fehlzeiten der Beschäftigten. Als Einflussfaktoren auf das Wohlbefinden der Beschäftigten konnten insbesondere die Akzeptanz und Qualität der Führung sowie die sozialen Aspekte im Team festgestellt werden.[2]
Der Nutzen von BGM wird gesehen in
- einer Motivations- und Leistungssteigerung der Mitarbeiter,
- der Sicherung von Arbeitsfähigkeit,
- höherer Arbeitszufriedenheit,
- geringeren Kosten (z. B. an Lohnfortzahlungen),
- gesteigerter Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit.
Steuerfreibetrag für betriebliche Präventionsmaßnahmen
Seit dem 1.1.2020 erhalten Unternehmen für betriebliche Maßnahmen der Gesundheitsförderung im Bereich Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention sowie psychosozialer Beratung einen jährlichen Steuerfreibetrag von max. 600 EUR pro Mitarbeiter.
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