Mit dem Ziel, wiederholte krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeitszeiten der Arbeitnehmer möglichst zu überwinden und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten, legt das sog. betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX die Regelungen für einen Reintegrationsprozess fest. Die Muster-Betriebsvereinbarung schlägt die Bildung eines Integrationsteams vor und ist mit weiteren wichtigen Hinweisen für die praktische Umsetzung versehen.

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