Mitglied der fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft ist entsprechend dem Gewerbezweig jeder Unternehmer. Die Mitgliedschaft beginnt mit den vorbereitenden Arbeiten für die Eröffnung des Unternehmens[1] oder bei der erstmaligen Beschäftigung von Personen. Bei vielen Berufsgenossenschaften sind die Unternehmer pflichtversichert, bei einigen Berufsgenossenschaften kann sich der Unternehmer selbst freiwillig versichern, um geschützt zu sein.[2] Die Anmeldung des Unternehmens muss binnen einer Woche vorgenommen werden.[3] Der Unternehmer hat jede Änderung seines Betriebs, die für die berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit oder für die Beitragsberechnung von Bedeutung ist, binnen 4 Wochen anzuzeigen. Die Folge kann die Überweisung an eine andere Berufsgenossenschaft oder eine geänderte Risikoeinstufung[4] sein.

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