Die Beitragsregelungen im Zusammenhang mit der Mindesteinnahmegrenze gelten nur für krankenversicherungspflichtige Mitglieder. Ist der Bezieher des Versorgungsbezugs freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, ist grundsätzlich immer der volle Betrag des Versorgungsbezugs beitragspflichtig. Dies gilt unabhängig von der Höhe und der Art des Versorgungsbezugs und gilt einheitlich für die Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge