Arbeitgeber müssen befristete Studentenjobs sozialversicherungsrechtlich beurteilen. Bei der Beurteilung ist insbesondere das Werkstudentenprivileg zu berücksichtigen. Dies gilt ausschließlich für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Diese interaktive Grafik unterstützt Sie in der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung befristeter Beschäftigungen von Studenten.

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