Sachstand:

0. Innerhalb der Rentenversicherung besteht die Projektgruppe "Europäische Sonderzeichen", deren Auftrag darin besteht, die Voraussetzungen für den Austausch der korrekten Schreibweise von Namens- und Anschriftendaten zu schaffen. Die Auswirkungen auf das KVdR-Meldeverfahren sind zu beraten.
1. Mit Schreiben vom 24.11.2006 hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund die Mitglieder der AGDTKVRV u. a. über die Festlegungen der Projektgruppe "Datenübertragung mit den Weiterleitungsstellen der Krankenkassen" (Sitzung 1/2006, TOP 4) informiert, wonach die Datenlieferungen im Zeichensatz ISO 8859-1 die Verschlüsselung im Standard PKCS#7 voraussetzt.
2.

In der Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der DRV Bund und der Bundesagentur für Arbeit zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 13./14.02.2007 wurde unter TOP 10 das weitere Vorgehen zur Umstellung auf den Zeichensatz ISO 8859-1 besprochen. Demnach sollen alle Datenannahmestellen ab 01.05.2007 die Daten im Zeichensatz ISO 8859-1 annehmen können. Ab 01.10.2007 sollen alle Sendungen im Zeichensatz ISO 8859-1 übermittelt werden. Im Übrigen wird auf den folgenden Terminplan verwiesen:

am 01.02.2007 Einsatz des Konvertierungsprogrammes von/nach ISO/EBCDIC
ab 01.10.2007 Datentransfer im Zeichensatz ISO 8859-1 (mit PKCS#7-Verschlüsselung)
am 01.10.2007 Einsatz des Umsetzungsprogrammes zur Groß-/Kleinschreibweise
am 01.10.2007 Erweiterung der Kernprüfung für den Zeichensatz ISO 8859-1 als Testversion (gilt auch für KVdR-Plausibilitätsprüfprogramm, QV55U)
am 01.12.2007 Erweiterung der Kernprüfung für den Zeichensatz ISO 8859-1 in Produktion (gilt auch für KVdR-Plausibilitätsprüfprogramm, QV55U)
3. Die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) ist bestrebt, die Umstellung auf die Verschlüsselung im Standard PKCS#7 und den Umstieg auf die Datenübermittlung im Zeichensatz ISO 8859-1 in einem Schritt zu vollziehen. Der Umstieg wird deshalb mit den jeweils betroffenen Stellen individuell abgesprochen. Eine Erweiterung des Zeichenvorrates ist mit der Datenübermittlung im Zeichensatz ISO 8859-1 zunächst nicht verbunden.
4. Durch die geplante Umstellung auf den Zeichensatz ISO 8859-1 können sich auch Änderungen zu verschiedenen Plausibilitätsprüfungen im maschinellen KVdR-Meldeverfahren ergeben. Diese werden unter TOP 7 beraten.
5. Darüber hinaus erfordert der Einsatz des o. g. Zeichensatzes auch eine Anpassung der "Beschreibung der Datensätze zur Durchführung des maschinellen Meldeverfahrens zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung" (Abschnitt 2.2).

Beratungsergebnis:

Die Mitglieder der AGDTKVRV nehmen die Ausführungen im Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis. Sie stellen fest, dass die DEÜV- und KVdR-Datensätze jeweils zu einem gemeinsamen Zeitpunkt auf den neuen Zeichensatz ISO 8859-1 umzustellen sind. Außerdem nehmen sie an der "Beschreibung der Datensätze zur Durchführung des maschinellen Meldeverfahrens zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung" die erforderlichen Anpassungen vor. Insoweit wird auch auf TOP 3 verwiesen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge