4.1 Gründe für die Beitragskalkulation

Die Kalkulation der Beiträge für den Basistarif durch die Unternehmen der privaten Krankenversicherung ist gesetzlich vorgegeben. Sie werden auf der Basis gemeinsamer Kalkulationsgrundlagen für alle beteiligten Unternehmen ermittelt.[1] Dies ist erforderlich, da mit dem Basistarif auch eine Portabilität der Altersrückstellungen innerhalb der privaten Krankenversicherung eingeführt wurde. Für den Basistarif ist aufgrund des Kontrahierungszwangs ohne Möglichkeit von Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen außerdem ein Risikoausgleich durchzuführen.[2] Auch dieser setzt eine weitgehend einheitliche Kalkulation voraus.

4.2 Mitnahme von Altersrückstellungen bei Wechsel des Versicherungsunternehmens

Altersrückstellungen können bei einem Versicherungswechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV) weitgehend mitgenommen werden. Die Mitnahme der Alterungsrückstellungen basiert auf dem Basistarif. PKV-Versicherte, die seit dem 1.1.2009 einen Vertrag abgeschlossen haben, können bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen die angesparten Alterungsrückstellungen bis zum Umfang des Basistarifs mitnehmen. Im neuen Unternehmen werden sie dann so gestellt, als wären sie bereits in dem Alter eingetreten, in dem sie beim früheren Unternehmen eingetreten sind.

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