Leitsatz (redaktionell)

1. Der Verschuldensbegriff in LFZG § 1 Abs 1 S 1 verlangt einen gröblichen Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse gebotene Verhalten. Er entspricht dem entsprechenden Verschuldensbegriff der sonstigen Lohnfortzahlungsregelungen.

2. Grobfahrlässige Verletzungen von Verkehrsvorschriften können als den Lohnfortzahlungsanspruch des Arbeiters nach LFZG § 1 Abs 1 S 1 ausschließendes Eigenverschulden gewertet werden.

3. Die Mitschuld Dritter an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeiters steht der Annahme eines den Lohnfortzahlungsanspruch ausschließendes Eigenverschuldens nicht grundsätzlich entgegen.

 

Orientierungssatz

Gröbliches Eigenverschulden in Deutschland beschäftigter ausländischer Arbeitnehmer bei der Teilnahme am deutschen Straßenverkehr.

 

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 22.10.1970; Aktenzeichen 1 Sa 29/70)

 

Fundstellen

Haufe-Index 437277

BB 1972, 220

DB 1972, 395

NJW 1972, 703

ARST 1973, 4

ArbuSozR 1972, 107

SAE 1972, 251 (LT1-3)

AP § 1 LohnFG (LT1-3), Nr 8

AR-Blattei, ES 1000.3.1 Nr 15

AR-Blattei, Krankheit IIIA Entsch 15

EzA § 1 LohnFG, Nr 10

PraktArbR, LohnFortzG Nr 130 (LT1-3)

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