Während im vorigen Kapitel die Grundsätze des Umgangs mit Ausschlussfristen dargestellt wurden, werden nunmehr Sonderfragen im Hinblick auf einzelne mögliche Ansprüche behandelt, bei denen häufig rechtliche Probleme entstehen.
Abgesehen von gesetzlichen Ausschlussfristen (z. B. § 15 Abs. 4 AGG), die hier nicht behandelt werden, können Ausschlussfristen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung gelten. Dies wurde bereits im Abschnitt "Ausschlussfristen: Wirksamkeit und Reichweite" dargestellt.
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