Bei einem Fachrichtungswechsel wird nur gefördert, wenn dafür ein wichtiger Grund besteht. Darunter fallen z. B. mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung oder ein schwerwiegender und grundsätzlicher Neigungswandel. Die Ausbildung muss unverzüglich gewechselt oder abgebrochen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge