Klagen gegen den Geschäftsherrn können am Gerichtsstand der Vermögensverwaltung erhoben werden (§ 31 ZPO). Eine Vermögensverwaltung liegt bei einer Mehrheit von zu besorgenden Geschäften vor.

 
Praxis-Beispiel

Klage eines Arbeitnehmers gegen Hausverwaltung

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