Entscheidungsstichwort (Thema)

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einholung von Auskünften über den Gesundheitszustand von Arbeitnehmern

 

Orientierungssatz

1. Die formularisierte Aufforderung des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer zur Untersuchung durch einen von drei vorgeschlagenen Ärzten über den Gesundheitszustand und die künftigen Einsatzmöglichkeiten unterliegt der Mit bestimmung durch den Betriebsrat gemäß § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG.

2. Das Auskunftsverlangen ist nicht durch § 14 des Manteltarifvertrages für den Groß- und Außenhandel des Landes Hessen vom 7.12.1985 gedeckt, wonach der Arbeitgeber im Falle von Erkrankungen der Arbeitnehmer die Vorlage einer Bescheinigung durch den vertrauensärztlichen Dienst verlangen kann.

 

Normenkette

TVG § 1; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 444461

DB 1991, 554 (ST1)

EEK, I/1031 (ST1-2)

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