Leitsatz (redaktionell)
Die Kosten, die dadurch entstehen, daß der Betriebsrat seinen Tätigkeitsbericht für die im Betrieb tätigen ausländischen Arbeitnehmer in eine Fremdsprache hat übersetzen lassen, trägt der Arbeitgeber.
Normenkette
BetrVG §§ 39, 43, 40 Abs. 1, § 75 Abs. 1 S. 1
Fundstellen
Haufe-Index 443502 |
BB 1974, 1022 (LT1) |
DB 1974, 1118 (LT1) |
AR-Blattei, Betriebsverfassung X Entsch 33 (LT1) |
AR-Blattei, ES 530.10 Nr 33 (LT1) |
SaarlArbN 1975, 32 (LT1) |
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