Leitsatz (redaktionell)

Die Kosten, die dadurch entstehen, daß der Betriebsrat seinen Tätigkeitsbericht für die im Betrieb tätigen ausländischen Arbeitnehmer in eine Fremdsprache hat übersetzen lassen, trägt der Arbeitgeber.

 

Normenkette

BetrVG §§ 39, 43, 40 Abs. 1, § 75 Abs. 1 S. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 443502

BB 1974, 1022 (LT1)

DB 1974, 1118 (LT1)

AR-Blattei, Betriebsverfassung X Entsch 33 (LT1)

AR-Blattei, ES 530.10 Nr 33 (LT1)

SaarlArbN 1975, 32 (LT1)

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