Entscheidungsstichwort (Thema)
Aufsuchen des Betriebsrats während der Arbeitszeit
Orientierungssatz
Sucht eine ganze Abteilung den Betriebsrat während der Arbeitszeit geschlossen auf, um ihn zu verstärkten Aktivitäten gegenüber dem Arbeitgeber aufzufordern, so stellt das keine "Inanspruchnahme des Betriebsrats" im Sinne von § 39 Abs 3 BetrVG dar.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 445727 |
NZA 1987, 534-534 (LT) |
PersR 1987, 534-534 (ST1) |
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