Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufsuchen des Betriebsrats während der Arbeitszeit

 

Orientierungssatz

Sucht eine ganze Abteilung den Betriebsrat während der Arbeitszeit geschlossen auf, um ihn zu verstärkten Aktivitäten gegenüber dem Arbeitgeber aufzufordern, so stellt das keine "Inanspruchnahme des Betriebsrats" im Sinne von § 39 Abs 3 BetrVG dar.

 

Normenkette

BetrVG § 39 Abs. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 445727

NZA 1987, 534-534 (LT)

PersR 1987, 534-534 (ST1)

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