Entscheidungsstichwort (Thema)
Berufung auf tarifliche Ausschlußfrist
Leitsatz (redaktionell)
Auf die Ausschlußfristen eines Tarifvertrages kann sich der Arbeitgeber nicht berufen, wenn er diesen im Betrieb nicht auslegt.
Orientierungssatz
Das unter 5 Sa 58/86 beim LArbG Hamburg geführte Berufungsverfahren wurde durch Vergleich beendet.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 443543 |
AiB 1986, 260-260 (LT) |
ArbuR 1987, 34-34 (S) |
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