Der Wert des Gutscheins beträgt bei erfolgreicher Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung grundsätzlich 2.500 EUR. Bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen kann der Vermittlungsgutschein bis zu einer Höhe von 3.000 EUR ausgestellt werden. Die Vergütung wird als Teilbetrag in Höhe von 1.250 EUR nach einer 6-wöchigen Beschäftigung gezahlt; der Restbetrag ist nach einer 6-monatigen Beschäftigungsdauer fällig. Der Vermittlungsgutschein wird auch für die Vermittlung einer versicherungspflichtigen (mindestens 15 Wochenstunden umfassenden) Beschäftigung in EU-Staaten bzw. EU-assoziierten Staaten gezahlt (jedoch nicht bei Vermittlung in die Schweiz).

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