Das Fortbestehen einer entgeltlichen Beschäftigung ist auch bei einer rückwirkenden Rentenzubilligung längstens für einen Monat anzunehmen, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Voraussetzung hierfür sind folgende Aspekte:
- die Rente wird durch Bescheid des Rentenversicherungsträgers von dem Kalendermonat an zuerkannt, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind,
- eine Arbeitsleistung wird aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit nicht mehr erbracht,
- ein Anspruch auf Arbeitsentgelt ist nicht gegeben.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen