Arbeitnehmer, die Transferkurzarbeitergeld beziehen, können während dieser Zeit bei ihrer beruflichen Weiterbildung gefördert werden, um die beruflichen Eingliederungsaussichten zu verbessern. Damit werden auch die Arbeitgeber, die im Grundsatz einen Teil der Kosten für Eingliederungsmaßnahmen während einer Transfermaßnahme zu tragen haben, entlastet.

Eine Förderung kann auch bei längerdauernden Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen, die erst nach dem Bezug von Transferkurzarbeitergeld enden. Dies können z. B. Maßnahmen sein, die zu einem Berufsabschluss führen. Die Förderung setzt in diesen Fällen voraus, dass die Maßnahme spätestens 3 Monate oder bei länger als ein Jahr dauernden Maßnahmen spätestens 6 Monate vor der Ausschöpfung des Anspruchs auf Transferkurzarbeitergeld beginnt. Nach dem Ende des Transferkurzarbeitergeldes werden die Maßnahmekosten in voller Höhe durch die Agentur für Arbeit übernommen. Der Lebensunterhalt wird im Regelfall nahtlos durch das dann gezahlte Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung sichergestellt.[1]

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