Ist durch die Umstände der Arbeitnehmerüberlassung die nicht einbehaltene Lohnsteuer schwer zu ermitteln, kann die Haftungsschuld mit 15 % des zwischen Verleiher und Entleiher vereinbarten Entgelts (ohne Umsatzsteuer) angenommen werden, solange der Entleiher nicht glaubhaft macht, dass seine Haftungsschuld niedriger ist. Das Finanzamt kann auch anordnen, dass der Entleiher einen bestimmten Teil des mit dem Verleiher vereinbarten Entgelts als Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen hat, wenn dies zur Sicherung des Steueranspruchs notwendig ist.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge