Versicherte haben Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie

  • das 65. Lebensjahr vollendet haben und
  • die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen.

Wer diese Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, kann die Rente ohne Rentenabschlag beziehen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente mit Rentenabschlägen vor Vollendung des 65. Lebensjahres ist nicht möglich, selbst dann nicht, wenn die 45-jährige Wartezeit früher erfüllt ist.

 
Wichtig

Keine Hinzuverdienstgrenzen mehr seit dem Jahr 2023

Seit dem 1.1.2023 kann eine vorgezogene Altersrente und damit auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Beachtung von Hinzuverdienstbeschränkungen in Anspruch genommen werden.

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