Zur Prävention gegen Alkoholmissbrauch kann beitragen:

  • Geregelter Umgang mit Alkohol im Betrieb, z. B. durch eine "Betriebsanweisung Alkohol", in der festgeschrieben wird, ob und unter welchen Umständen der Konsum von Alkohol im Betrieb gestattet ist.
  • Weitmöglichster Verzicht auf den Ausschank von Alkohol bei betrieblichen Veranstaltungen.
  • Alkoholkonsum und seine Risiken thematisieren, z. B. im Rahmen der Ausbildung oder in Unterweisungen.
 
Praxis-Tipp

Alkoholverbot nicht nur auf dem Papier

Wichtiger als ein möglichst drastisch formuliertes Alkoholverbot ist unter präventiven Gesichtspunkten, die ganze Unternehmenskultur im Hinblick auf einen verantwortungsvollen Alkoholkonsum. Eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung sollte daher auch immer berücksichtigen, wie bei Betriebsausflügen oder -festen, Gästebewirtungen usw. zu verfahren ist. Sie sollte nicht durch pauschale Ausnahmen ("mit Genehmigung der Geschäftsführung") ausgehöhlt werden.

 
Wichtig

Alkohol am Arbeitsplatz in Zahlen

Schätzungsweise 10–13 % der Arbeits- und Wegeunfälle passieren unter Alkoholeinfluss. Alkoholabhängige fehlen etwa 16-mal so häufig wie andere Arbeitnehmer, nicht nur durch alkoholbedingte Ausfälle, sondern weil sie häufiger an anderen Krankheiten leiden und länger zur Genesung brauchen. Insgesamt bringen Alkoholabhängige über einen mehrjährigen Zeitraum betrachtet nur Dreiviertel der möglichen Arbeitsleistung. 100 alkoholgefährdete oder abhängige Mitarbeiter (statistisch in einem Betrieb mit ca. 1.500 Mitarbeitern zu erwarten) verursachen in 5 Jahren ihren Betrieben Kosten von über 1,5 Mio. EUR (nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung).

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