Kurzbeschreibung

Der AfA-Rechner ist ein Werkzeug zur schnellen Berechnung aller wesentlichen Abschreibungsdaten eines Wirtschaftsguts. Er beinhaltet lineare und degressive Abschreibung und beherrscht den automatischen Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung zum günstigsten Zeitpunkt. Die korrekte Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts kann durch die im Rechner integrierten AfA-Tabellen ermittelt und per Knopfdruck in die Berechnung übernommen werden.

Wichtige Hinweise

Suchfunktion in den AfA-Tabellen

In dem Suchfeld können ausschließlich die Bezeichnungen der Wirtschaftsgüter verwendet werden, die auch in den auch den amtlich veröffentlichten Tabellen benutzt werden.

Praxis-Beispiel

Häufige Suchfehler

Richtig Falsch
Personenkraftwagen Pkw, Kfz, Auto
Personalcomputer PC, Rechner
Bildschirm Monitor
Notebook Laptop

Abschaffung der AfA-Vereinfachungsregel ab 2004

Bei beweglichen Anlagegütern konnte früherdie volle Jahres-Abschreibung geltend gemacht werden, wenn das Wirtschaftsgut in der ersten Jahreshälfte angeschafft oder hergestellt wurde; der halbe Jahresbetrag konnte für die in der zweiten Jahreshälfte angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter berücksichtigt werden (R 44 Abs. 2 Satz 3 EStR 2003).

Diese Vereinfachungsregel ist bei Wirtschaftsgütern, die nach dem 31.12.2003 angeschafft oder hergestellt werden, nicht mehr anwendbar. Bei Anschaffung/Herstellung ab 2004 ist die Abschreibung stets streng nach Monaten zu ermitteln.

Beispiel: Eine Maschine wird am 30.6.2004 angeschafft. Anschaffungskosten 12.000 EUR, die Nutzungsdauer dieser Maschine beträgt 5 Jahre. Bislang durften im Jahr der Anschaffung max. 2.400 EUR Abschreibung geltend gemacht werden (= volle Jahresabschreibung). Nach der neuen Regelung dürfen im ersten Jahr max. nur 1.400 EUR (= 7/12tel von 2.400 EUR) abgeschrieben werden.

Entwicklung der degressiven AfA

  • Bei der degressiven AfA erfolgt die Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen mit maximal 30 % des Anschaffungs- oder Buchwerts bei Anschaffung bis 31.12.2000 oder bei Anschaffungen nach dem 31.12.2005 bis einschließlich 31.12.2007;
  • bei späteren Anschaffungen nach dem 31.12.2000 bis einschließlich 31.12.2005 sind es maximal 20 %;
  • bei Anschaffungen nach dem 31.12.2008 bis einschließlich 31.12.2010 und nach dem 31.12.2019 bis einschließlich 31.12.2022 sind es maximal 25 %;
  • bei Anschaffungen nach dem 31.03.2024 bis einschließlich 31.12.2024 sind es maximal 20 %;
  • bei Anschaffungen in den übrigen Zeiträumen ist die degressive AfA nicht zulässig.

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