Steuerrechtlich ist Arbeitnehmer, wer aus einem Dienstverhältnis Arbeitslohn bezieht.[1]

Eine selbstständige Tätigkeit übt ein Steuerpflichtiger aus, wenn er Lieferungen und Leistungen außerhalb eines solchen abhängigen Beschäftigungsverhältnisses gegen Entgelt ausführt.

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