Neue Fälligkeitstermine im Haushaltsscheck-Verfahren
Die ohnehin mit einem Zeitverzug bis zu einem halben Jahr zu zahlenden Abgaben für Minijobs in Privathaushalten werden jetzt noch später fällig. Erforderlich wird dies, weil dem Schuldner der Einzug mittels SEPA-Basis-Lastschriftmandat 14 Tage vorher angekündigt werden muss (Pre-Notification).
Fälligkeit der Abgaben im Haushaltsscheck-Verfahren
Die Abgaben für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten werden jeweils am 31.7. des laufenden Jahres (für das in den Monaten Januar bis Juni erzielte Arbeitsentgelt) und am 31.1. des folgenden Jahres (für das in den Monaten Juli bis Dezember erzielte Arbeitsentgelt) eingezogen. Bisher waren die Beiträge am 15.7. bzw. 15.1. fällig. Der erste Einzug nach der neuen Fälligkeit erfolgt somit am 31.7 für die Abgaben des ersten Halbjahres 2015.
Die SEPA-Regularien verlangen, dass eine Lastschrift mit einer Frist von 14 Tagen angekündigt wird. Den am Haushaltsscheck-Verfahren teilnehmenden Privathaushalten geht somit der Abgabenbescheid der Minijob-Zentrale ab Juli 2015 mit einer entsprechenden Vorlaufzeit zu.
Einfaches Melde- und Beitragsverfahren für Privathaushalte
Für Minijobber in Privathaushalten gelten stark vereinfachte Regelungen für das Melde- und Beitragsverfahren: Gewerbliche Arbeitgeber müssen ein vollmaschinelles Verfahren nutzen, um Arbeitnehmer zu melden und Beiträge nachzuweisen. Bei Privathaushalten genügt hingegen ein einseitiges Formular. Dieses Formular nennt sich Haushaltsscheck und kann der Minijob-Zentrale auch online übermittelt werden. Wie das Haushaltsscheck-Verfahren funktioniert, erfahren Sie hier. Der Haushaltsscheck beinhaltet die wesentlichen Angaben zur
- Person des Arbeitgebers,
- des Arbeitnehmers und
- zur Beschäftigung.
Das Haushaltsscheck-Verfahren mit seinen besonderen Vergünstigungen gilt für Privathaushalte, die Arbeitnehmer mit typischen haushaltsnahen Dienstleistungen geringfügig beschäftigen. Hierunter fallen alle Arbeiten, die ansonsten gewöhnlich durch Mitglieder des Privathaushaltes erledigt werden (z. B. Putzen, Kochen, Waschen, Kinder betreuen etc.). Der Privathaushalt ist gesetzlich verpflichtet, der Minijob-Zentrale ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat zu erteilen, die selbstständige Überweisung ist nicht zulässig.
Minijob-Zentrale übernimmt Arbeitgeberpflichten
Nach Eingang des Haushaltsschecks übernimmt die Minijob-Zentrale die wesentlichen Arbeitgeberpflichten, wie z. B. die Erstellung der Meldungen zur Sozialversicherung, die Meldung der Beschäftigung beim Unfallversicherungsträger sowie die Berechnung und Einzug der Abgaben mittels eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats.
Die Abgaben für Privathaushalte, die geringfügig entlohnte Haushaltshilfen beschäftigen, belaufen sich auf insgesamt 14,54 % für den Arbeitgeber und setzen sich wie folgt zusammen:
- 5 % Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung
- 5 % Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung
- 2 % einheitliche Pauschsteuer
- 0,7 % Umlage U1 (Krankheit)
- 0,24 % Umlage U2 (Mutterschaft)
- 1,6 % Beitrag zur Unfallversicherung
Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:
- Frühjahrsputz im Haushaltsscheck-Verfahren
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
11.540
-
Elektrofahrzeuge: Aufladen im Betrieb und zuhause
5.42244
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
4.8831
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
4.586
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2026 und mehr
4.506
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
3.458
-
Pauschalversteuerung einer Betriebsveranstaltung
3.256
-
Neuerungen bei privat Krankenversicherten ab 2026
3.103
-
Geschenke: Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG
2.771
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
2.655
-
Was passiert bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze?
23.02.2026
-
Minijob und Midijob im Vergleich
23.02.20261
-
Das Wichtigste zu Minijobs in der Elternzeit
20.02.20261
-
FAQ zur steuerfreien Aktivrente ab 2026
17.02.2026
-
Steuerliche Behandlung der bKV
12.02.2026
-
Endlich steuerfrei arbeiten im Ruhestand?
11.02.20262
-
Entgeltabrechnung: Was bei einer nachträglichen Korrektur zu beachten ist
09.02.2026
-
Besondere Zeitgrenzen bei kurzfristigen Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben
05.02.2026
-
Nutzungsentgelte für laufende Nutzung des Firmenwagens
05.02.2026
-
Besteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
05.02.2026