Ernüchternder Blick auf die Gehaltsabrechnung
Diesmal lohnt sich der Blick auf die Gehaltsabrechnung besonders, denn zum Jahreswechsel traten steuerliche Entlastungen in Kraft, die prinzipiell für mehr Netto-Gehalt sorgen sollen. Die Freude wird allerdings in vielen Fällen dadurch getrübt, dass etliche Krankenkassen den individuell festsetzbaren Zusatzbeitrag erhöht haben, der ausschließlich vom Arbeitnehmer zu tragen ist. Im Durchschnitt steigt dieser von 0,9 auf 1,1 Prozent. Die Spanne von 0,2 Prozent reicht aber bereits aus, um das von der Bundesregierung angekündigte Steuergeschenk für die meisten Gehaltsempfänger ins Negative zu ziehen.
Wie sich die höheren Zusatzbeiträge auf das Netto-Einkommen auswirken
Inwiefern sich die neuen Regelungen auf das Einkommen auswirken, hat die Datev für verschiedene Gehaltsstufen in den Konstellationen Single (Steuerklasse I), verheiratet (Steuerklasse III), verheiratet mit zwei Kindern (Steuerklasse III) und allein erziehend mit einem Kind (Steuerklasse II) berechnet und in einer Infografik visualisiert. Unter dem Strich zahlen bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags von 0,2 Prozent fast alle Arbeitnehmer drauf. Die Maximalbelastung trifft kinderlose Verheiratete (Jahresminus von 155 Euro) und Verheiratete mit zwei Kindern (Jahresminus von 151 Euro) bei einem Brutto-Gehalt von 6.500 Euro. Singles in dieser Gehaltsgruppe trifft eine Mehrbelastung von 119 Euro, Alleinerziehende verbuchen ein Minus von 116 Euro.
Bandbreite der Zusatzbeiträge ist hoch
Arbeitnehmer, die das Glück haben, dass ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag konstant hält, können sich aber fast ausnahmslos über Entlastungen freuen. Bei einem gleichbleibenden Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent beispielsweise sind Alleinerziehende mit einem Einkommen von 6.000 Euro im Monat die größten Gewinner. Ihnen bleiben im Jahr 133 Euro mehr vom Brutto übrig. Die Bandbreite der bisher gemeldeten Zusatzbeiträge ist allerdings hoch: Während es immer noch Kassen gibt, die gar keinen Zusatzbeitrag erheben, liegt der höchste bislang gemeldete Zusatzbeitrag sogar bei 1,7 Prozent.
-
Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs zum 1. Januar 2026
5.892
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
5.6201
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
4.654
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
4.645
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
4.43042
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
3.346
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
3.209
-
Geschenke: Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG
3.039
-
Kind krank? Gesetzliche Regelungen zu Freistellung und Entgeltfortzahlung
2.562
-
Firmenwagen: Bruttolistenpreis bei Sonderausstattung
2.41319
-
Midijob: Neue Formeln ab 1. Januar 2026
12.11.2025
-
Sozialversicherung: die Beitragssätze für 2026
11.11.2025
-
Die neuen Jahresarbeitsentgeltgrenzen für 2026
10.11.2025
-
Fahrtkostenerstattung: Wann liegt ein Arbeitgeber-Sammelpunkt vor?
06.11.2025
-
Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs zum 1. Januar 2026
05.11.2025
-
Änderungen bei Lohnsteuertabellen und Programmablaufplänen für 2026
04.11.20252
-
Urteile zu Scheinselbstständigkeit im Überblick
30.10.20252
-
Keine Rechtskreistrennung mehr in Beitragsnachweisen
29.10.2025
-
Rechtsprechung zur ersten Tätigkeitsstätte bei Leiharbeit
28.10.2025
-
Steuerfreie Aktivrente im Gesetzgebungsverfahren
23.10.2025