Bessere Weiterbildungsförderung für Betriebe

Arbeitsminister Hubertus Heil hat Überlegungen vorgestellt, mit denen er insbesondere auf die Anforderungen der Digitalisierung reagieren will. Im Mittelpunkt steht eine verbesserte Weiterbildungsförderung für Beschäftigte in Betrieben.

Der mit der Digitalisierung verbundene Strukturwandel ist im Alltag vieler Betriebe bereits angekommen. Berufsprofile und Tätigkeiten ändern sich und an vielen Arbeitsplätzen besteht Fortbildungsbedarf. Mit einer Qualifizierungsoffensive will der Arbeitsminister nun Betriebe und Beschäftigte bei der Bewältigung dieser Aufgaben insbesondere durch verbesserte Fördermöglichkeiten bei der Weiterbildung unterstützen. Daneben sind Entlastungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Verbesserungen beim Arbeitslosengeld geplant.

Weiterbildungsförderung: Bisherige Voraussetzungen

Derzeit kann die Agentur für Arbeit Beschäftige, die sich qualifizieren, durch Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten (z.B. Lehrgangskosten, Fahrtkosten) fördern; Betriebe können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für Zeiten der Weiterbildung erhalten. Die Förderung ist allerdings abhängig von Berufsabschluss und Alter (ab 45 Jahre) und von der Unternehmensgröße (bis zu 250 Beschäftigte).

Verbesserte Weiterbildungsförderung für Beschäftigte in Betrieben

Künftig soll auf diese Einschränkungen verzichtet werden. Das bedeutet: Beschäftigte in Betrieben sollen generell Zugang zur Weiterbildungsförderung erhalten. Entgeltzuschüsse werden dann auch an größere Betriebe gezahlt. Nach den vorgestellten Überlegungen würden in Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten und bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts bezuschusst. In Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten wären bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten und des Arbeitsentgelts zuschussfähig, bei größeren Unternehmen noch jeweils bis zu 25 Prozent. Bei Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, sollen wie bisher unabhängig von der Unternehmensgröße 100 Prozent der Weiterbildungskosten und bis zu 100 Prozent des Arbeitsentgelts übernommen werden.

Beispiel: In einem mittelständischen Unternehmen mit 80 Beschäftigten gibt es zwei Mitarbeiter, die keinen Berufsabschluss haben. Eine weitere Mitarbeiterin benötigt eine Anpassungsfortbildung zum Umstieg auf neue Technologien. Die Agentur für Arbeit kann bei den berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen die Weiterbildungskosten voll übernehmen, der Arbeitsentgeltzuschuss kann hier bis zu 100 Prozent betragen. Bei der Anpassungsfortbildung können 50 Prozent der Weiterbildungskosten und des Arbeitsentgelts bezuschusst werden.

Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung

Die Kassen der Bundesagentur für Arbeit sind gut gefüllt. Das schafft Spielräume für eine Entlastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Deshalb soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,0 Prozent auf 2,7 Prozent sinken.

Erleichterter Zugang zum Arbeitslosengeld

Für Personen, die häufig nur kurze Beschäftigungen ausüben, ist es schwierig, die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erfüllen. Hierfür sind bisher mindestens zwölf Versicherungsmonate in den vergangenen zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit erforderlich. Künftig sollen für einen Anspruch bereits zehn Versicherungsmonate in den vergangenen drei Jahren vor der Arbeitslosigkeit genügen. Damit sollen flexible Beschäftigungsformen besser abgesichert werden.

Gesetzliche Umsetzung noch offen

Die Pläne des Arbeitsministers liegen in Form eines Eckpunktepapiers „Qualifizierung- Wissen und Sicherheit für den Wandel“ vor. Die gesetzliche Umsetzung muss deshalb noch auf den Weg gebracht werden.