Wenn einem Betriebsratsmitglied gekündigt werden soll
Aktuell hat sich der Autokonzern Daimler mit einem seiner Betriebsräte nach einem Gerichtsstreit auf einen Vergleich geeinigt. Das Unternehmen hatte den Mann entlassen, weil er angeblich seine Frau während seiner Arbeitszeit zur Arbeit gefahren hatte.
Um eine Kündigung gerichtsfest und erfolgreich durchzuführen sind folgende Grundsätze zu beachten:
Kündigung nur aus wichtigem Grund
Während der Amtszeit darf gegenüber einem Mitglied des Betriebsrats eine ordentliche Kündigung überhaupt nicht ausgesprochen werden, es sei denn, der Betrieb wird stillgelegt. Eine außerordentliche Kündigung ist nur zulässig, wenn erstens ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 BGB vorliegt und zweitens der Betriebsrat der außerordentlichen Kündigung zugestimmt hat oder die Zustimmung des Betriebsrats durch das Arbeitsgericht ersetzt worden ist.
Bei der Beurteilung des wichtigen Grunds ist zu beachten, dass an das Wohlverhalten des Betriebsratsmitglieds hinsichtlich der Erfüllung seiner Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis kein strengerer Maßstab angelegt werden darf als bei den anderen Arbeitnehmern.
Zustimmung zur Kündigung einholen
Vor Ausspruch der fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung einholen. Der Betriebsrat ist verpflichtet, seine Entscheidung dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen, mitzuteilen. Schweigen gilt als Zustimmungsverweigerung. Lehnt der Betriebsrat die Zustimmung ab, so kann der Arbeitgeber deren Ersetzung durch das Arbeitsgericht beantragen und muss dies tun, wenn er dem Betriebsratsmitglied kündigen will.
Kündigungsschutz wirkt nach
Nach Ablauf der Amtszeit oder der Beendigung des Amtes eines einzelnen Betriebsratsmitglieds, z. B. durch Rücktritt, genießt das Betriebsratsmitglied noch einen nachwirkenden Kündigungsschutz. Danach kann für die Dauer eines Jahres nach Beendigung der Betriebsratstätigkeit dem Betriebsratsmitglied nur außerordentlich gekündigt werden, jedoch bedarf diese außerordentliche Kündigung nicht mehr der Zustimmung des Betriebsrats. Eine ordentliche Kündigung ist während dieser Zeit ausgeschlossen.
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
1.411
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
1.4016
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.27416
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.078
-
Wie wird die Urlaubsabgeltung richtig berechnet?
9832
-
Wann Arbeitnehmende Anspruch auf Teilzeit haben
7901
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
7392
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
738
-
Was bei Nebentätigkeiten arbeitsrechtlich erlaubt ist
715
-
Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen
7042
-
Wie Arbeitgeber mit Mobbing am Arbeitsplatz umgehen müssen
02.10.20264
-
Was bei einer personenbedingten Kündigung gilt
01.10.2026
-
EU verabschiedet Paket zur Arbeitskräftemobilität
01.10.2026
-
Konflikte am Arbeitsplatz sind nicht immer Mobbing
28.09.2026
-
Wer eine Kündigung unterschreiben muss
24.09.2026
-
Kein unbegrenzter Schadensersatzanspruch nach AGG-Diskriminierung
23.09.2026
-
Ersatzzustellung benötigt persönlichen Übergabeversuch
21.09.2026
-
Equal Pay Klage endet beim Medianentgelt
17.09.2026
-
Worauf HR bei der Digitalisierung im Arbeitsrecht achten muss
14.09.2026
-
Was es beim Sabbatical zu beachten gilt
11.09.20261