Welchen Mindestlohn die europäischen Nachbarn zahlen
Am 5. Juni hat der Bundestag in der erster Lesung bereits über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns beraten. Zum 1. Januar 2015 soll für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein allgemeiner Mindestlohn als Bruttostundenlohn von 8,50 Euro eingeführt werden. Für Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gilt eine Übergangsregelung. Bis zum 31. Dezember 2016 können diese Branchenmindestlöhne auch unterhalb des allgemeinen Mindestlohns liegen.
Der Mindestlohn im übrigen Europa
In Deutschland debattiert der Bundestag also noch, andere europäische Staaten sind bereits einen Schritt weiter. In 21 EU-Staaten gilt ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, wie die Hans Böckler-Stiftung berichtet.
Hier finden Sie eine interaktive Karte, Grafiken und Datenblätter von Statista, die über die Entwicklung von Mindestlöhnen in 30 Ländern informiert.
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