Verjährung von Vergütungsansprüchen am Ende des Jahres
Die Verjährung des Anspruchs bewirkt nach § 214 Abs. 1 BGB, dass der Verpflichtete zur Leistungsverweigerung berechtigt ist.
Verjährungseinrede muss geltend gemacht werden
Die Einrede der Verjährung muss vom Schuldner erhoben werden! Ansonsten bleibt er zur Leistung verpflichtet. Bei länger zurückliegender Fälligkeit eines Anspruchs sollte zunächst die Verjährung geprüft werden.
Das ist z. B. dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber Ansprüche aus seiner Arbeitsvergütung geltend macht.
Im Rahmen der Arbeitsvergütung gilt für alle geschuldeten geldwerten Leistungen nach § 195 BGB die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Gleichgültig ist hierbei die Rechtsgrundlage, auf der der Anspruch beruht.
Gemäß § 201 BGB beginnt die dreijährige Verjährungsfrist mit dem Ende des Jahres, in dem der geltend gemachte Anspruch fällig geworden ist.
Praxis-Beispiel: Verjährungseintritt
Hat der Arbeitnehmer einen Gehaltsanspruch für Mai 2009 erworben, so verjährt dieser Anspruch mit Ablauf des 31.12.2012.
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
3.6806
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
3.051
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
2.378
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
1.5552
-
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
1.190
-
Was Arbeitgeber beim Antrag auf Elternzeit beachten müssen
1.157
-
Was bei Nebentätigkeiten arbeitsrechtlich erlaubt ist
1.144
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.11716
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
1.088
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
1.056
-
Feiertagszuschlag am Ostersonntag – kann eine betriebliche Übung entstehen?
31.03.2026
-
Pauschale Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag ist unzulässig
30.03.2026
-
Was bei einem Arbeitsausfall wegen Flugstreichung gilt
25.03.20261
-
Wie sich die Zeitumstellung auf Arbeitszeit und Vergütung auswirkt
24.03.2026
-
Mitbestimmungsgesetz wird 50 – und immer öfter ausgehebelt
23.03.2026
-
EuGH nimmt Stellung zur Kündigung nach Kirchenaustritt
19.03.2026
-
Wann Arbeitnehmende Anspruch auf Teilzeit haben
18.03.20261
-
Keine Sonderleistung wegen Streikteilnahme
16.03.2026
-
Welche Form und Frist für Abmahnungen im Arbeitsrecht gelten
13.03.2026
-
EU vereinfacht Nachhaltigkeitsberichterstattung
12.03.2026