Mindestlohn-Kommission hat neuen Vorsitzenden
Ein knappes halbes Jahr nach dem Start des Mindestlohns kann nun auch die Mindestlohn-Kommission ihre Arbeit richtig aufnehmen. Arbeitsministerin Andrea Nahles hat den früheren Vorstand des Energiekonzerns RWE, Jan Zilius, an die Spitze des Gremiums berufen, wie das Kabinett nun bestätigte. Die Kommission soll regelmäßig prüfen, ob der gesetzliche Mindestlohn erhöht werden muss.
Zilius folgt auf Henning Voscherau, den ersten Vorsitzenden, auf den sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zunächst geeinigt hatten. Anfang April musste jedoch der ehemalige Erste Bürgermeister von Hamburg schon nach kurzer Zeit das Amt aus gesundheitlichen Gründen niederlegen.
Die Aufgaben der Mindestlohn-Kommission
Der neunköpfigen Mindestlohn-Kommission, die im Februar berufen wurde, gehören ein Vorsitzender, jeweils drei stimmberechtigte Vertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften sowie zwei beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder aus der Wissenschaft an. Bereits im Mai oder Juni nächsten Jahres will die Kommission einen Vorschlag präsentieren, ob die Höhe von derzeit 8,50 Euro noch angemessen ist oder ob er von 2017 an angehoben werden muss.
Nahles sagte, die Kommission brauche einen starken Vorsitzenden. Zilius, Mitglied der IG BCE und der SPD, sei bei allen Sozialpartnern angesehen. Die Vorarbeiten der Kommission seien trotz des frühzeitigen Ausscheidens Voscheraus ohne Unterbrechung fortgesetzt worden.
Keine Mindestlohnkontrolle, keine Tarifpartei
Zilius bekräftigte, dass die Kommission nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nicht für Durchsetzung und Kontrolle des Mindestlohns zuständig sei. Auch führe sie keine Tarifverhandlungen, sondern stütze sich bei ihrem alle zwei Jahre anstehenden Vorschlägen auf die bereits vorliegenden Abschlüsse.
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