Kolumne Arbeitsrecht: Mehr Gesetze führen zu mehr Aufwand

Die Vielzahl neuer gesetzlicher Regeln, die die Bundesregierung zuletzt angestoßen oder umgesetzt hat, sorgt bei Arbeitsrechtlern in Unternehmen für mehr Aufwand. Dabei könnten neue Regelungen auch die Chance zur Deregulierung bieten, meint unser Kolumnist Alexander Zumkeller und nennt Beispiele.

Entgelttransparenzgesetz, Novelle Mutterschutzgesetz (MuSchG), Novelle Schwerbehindertenrecht,  Berichtspflicht CSR, Novelle Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe, Mindestlohngesetz (MiLoG), Novelle Betriebsrentengesetz. Dies sind nur ein paar der neuen Gesetze oder gesetzlichen Änderungen die in jüngster Zeit erfolgten oder erfolgen werden. Teilweise klingen sie ganz einfach – aber letztlich haben es alle in sich. Dabei möchte ich gar nicht über den Inhalt in der Sache sprechen, ich meine den Aufwand, den diese Gesetze verursachen.

Ja, es gilt die Entbürokratisierungsformel, die man als "one in, one out" bezeichnen kann. Leider wird sie aber nicht eingehalten. Und selbst beim vorgeblichen Einhalten gaukelt uns die Gesetzesbegründung – siehe die Novelle zum Mutterschutzgesetz – meist etwas vor.

Menge an Gesetzen als Arbeitsbeschaffungsprogramm für Arbeitsrechtler?

Als Arbeitsrechtler sollte ich mich freuen, schließlich geht mir durch die aufgezählten Vorhaben die Arbeit nicht aus. Das belegt auch eine Blitzumfrage unter 100 Mitgliedern des Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU): 70 Prozent der mit diesen Umsetzungsfragen befassten Arbeitsrechtler sagen, dass das Arbeitsvolumen zuletzt größer oder "deutlich größer" geworden ist. Fast die Hälfte der Chef-Arbeitsrechtler denkt sogar an Kapazitätsaufstockung. Sind die Gesetzesinitiativen also ein Arbeitsbeschaffungsprogramm der Bundesregierung für Arbeitsrechtler?

Dieser Gedankenansatz ehrt zwar uns Arbeitsrechtler, nur: So viel Ehre zollt uns die Bundesregierung dann leider doch nicht. Vielmehr ist zu befürchten, dass die Ministerien sogar selbst an die Darlegungen in den Gesetzesbegründungen glauben, in denen es dann durchaus einmal heißt:  "zusätzliche Belastungen der Wirtschaft: keine".

Es kann auch deshalb kein Arbeitsbeschaffungsprogramm sein, da Arbeitsrechtler auf dem Markt letztlich recht "vergriffen" sind – der "War for Talents" lässt grüßen. Zwei Drittel der befragten Chef-Arbeitsrechtler geben nämlich an: Erfahrene Arbeitsrechtler zu finden, birgt große Schwierigkeiten. Aber selbst Berufsanfänger zu finden, fällt schwer: Nicht einmal die Hälfte der Kollegen gibt an, dass dies keine Probleme bereitet!

Stärkung der Ausbildung im Arbeitsrecht nötig

Und die Antwort der für die Juristenausbildung Verantwortlichen: In der Justizministerkonferenz wird die Kürzung des Arbeitsrechtsstoffs, insbesondere des Kollektivarbeitsrechts, diskutiert – wie verlautbart ernsthaft, wenngleich man diese Entwicklung nicht wirklich ernst nehmen kann, zumindest nicht diejenigen, die den Vorschlag einbringen das Arbeitsrecht zu verringern und das Erbrecht zu stärken…

Was wir im Gegenteil brauchen ist die Stärkung der Ausbildung im Arbeitsrecht, bei  knapp 40 Millionen Arbeitnehmern in Deutschland. Jeder von ihnen hat einen Arbeitsvertrag, für etwa zwei Drittel dieser Arbeitnehmer gibt es Betriebsräte, für etwa die Hälfte gelten Tarifverträge. All dies bedeutet ein arbeitsrechtlicher Aufwand in Erstellung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen, mit dem komplizierten rechtlichen Zusammenhang zwischen Individualarbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Tarifrecht – meistens begleitet von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Materien. Ein schönes Beispiel wird das "Betriebsrentenstärkungsgesetz" sein – es gibt gleich Arbeit für Spezialisten im Tarif-, Betriebsverfassungs- und im Arbeitsvertragsrecht.

Deregulierung als Risiko  – oder als Chance?

Die Gesetzesvorhaben sind also kein Arbeitsbeschaffungsprogramm der neueren Art. Nein, sie sind, was die technische Abfassung angeht, sicher zu einem nicht unerheblichen Teil Unbedachtheit – dabei käme, wenn man die Praktiker fragen würde, durchaus eine ehrliche Antwort. Nein, es ist zum Teil die parteipolitische Agenda, wonach das eine oder andere dem Wahlbürger versprochene Gesetz auch in die Umsetzung "muss".

Und: Regelung statt Deregulierung scheint ein Trend zu sein. So hatte der Deutsche Juristentag vergangenes Jahr geladen mit der Überschrift "Regelungsbedarf" zum Thema Arbeit 4.0. Stattdessen wäre eine ergebnisoffene Überschrift wie "Chancen und Risiken" angebrachter gewesen. Aber, dass neue Technologien und Arbeitsweisen, dass neue Anforderungen neuer Generationen, dass ein neuer Umgang mit Pflichten und Freiheiten auch Chancen bieten kann – darüber wird zu wenig gesprochen, geschrieben, diskutiert. Zumindest nicht in der Bundesregierung und im Bundestag, wenn es um Arbeitsrecht geht.

Und es gibt ihn doch: der Ruf des Arbeitsrechtlers nach neuen Gesetzen

Und nach diesen Zeilen kommt der Ruf nach neuen Arbeitsrechtsgesetzen? Ja. Es ist der Ruf danach, alte Zöpfe endlich abzuschneiden. Nur zwei einfache Beispiele, während sich Ministerien, Regierung und Bundestag einig sind und neue, schwer handhabbare Gesetze (Beta-Fassungen?) im Eilzugtempo entwickeln sowie durchboxen (die Luft wird dünn, im September sind Wahlen!), sogar ohne die dringende Erforderlichkeit der Deregulierung des Arbeitszeitrechts zu erwähnen (was ich hiermit aber doch wieder gemacht habe):

Erstens: BGB, § 622. Danach sind Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr bei der Berechnung von Kündigungsvorschriften nicht anzurechnen. Kleiner Haken: Das ist – mindestens – europarechtswidrig. In den meisten Textausgaben dieses Gesetzes steht daher als Fußnote: "Gemäß EuGH-Urteil vom 19.1.2010 verstößt § 622 Abs. 2 S. 2 BGB gegen europäisches Recht und ist deshalb nicht anzuwenden". Der Vorschlag: Ein Änderungsgesetz zur Herstellung der Rechtmäßigkeit des § 622 BGB.

Zweitens: aushangpflichtige Gesetze. Da gibt es viele, nahezu alle arbeitsrechtlichen Schutzgesetze sind aushangpflichtig. Meine ganz persönliche These: Die Lobby der Papierhersteller und Druckmaschinenbauer wehrt sich hartnäckig gegen die Versuche einer noch nicht bestehenden Bundestagsmehrheit, die die elektronische Publikation in Firmenintranets ausreichen lässt (soweit jeder hierzu Zugang hat). Der Vorschlag also: Ein Gesetz zur Ablösung des Aushangs von im Betrieb bekanntzumachender Gesetze durch elektronische Zugangsmöglichkeiten (vom Laster der Schriftform in Zeiten der Digitalisierung lesen Sie hier mehr).

Fazit: Hoffnung durch die Bundestagswahl?

Ich hätte noch mehr Ideen, die das rechtspraktische Leben einfacher machen könnten …  Gibt es also Hoffnung?

Nein, keine Hoffnung in Sicht, auch nicht durch die Bundestagswahl im Herbst, soweit man den Demoskopen Glauben schenken darf – dass das auch danebengehen kann, hat man in den USA allerdings gesehen. Es stehen schließlich andere, noch nicht durchgepeitschte Gesetze auf der (politischen) Agenda: Wahlarbeitszeitgesetz, Homeoffice-Anspruch…
Alexander R. Zumkeller, Präsident des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BvAU), blickt in seiner Kolumne aus der Unternehmenspraxis auf arbeitsrechtliche Themen und Trends.

Schlagworte zum Thema:  Arbeitsrecht, Gesetz