Kürzung betrieblicher Witwenrente bei großem Altersunterschied diskriminierend?
Ob Schutz vor Mobbing, Diskriminierung oder Ungleichbehandlung: Das AGG hat in zehn Jahren nach dem Inkrafttreten einen festen Platz im Normengerüst des Arbeitsrechts eingenommen und beschäftigt immer wieder die Gerichte. Im konkreten Fall fühlte sich eine Ehefrau aufgrund ihres Alters diskriminiert, weil der Arbeitgeber die Witwenrente wegen des großen Altersunterschieds von fast 30 Jahren zu ihrem Ehemann gekürzt hatte.
Der Fall: Junge Ehefrau aus Altersgründen diskriminiert?
Der ehemalige Arbeitnehmer und Betriebsrentner war im Jahr 2013 im Alter von 70 Jahren verstorben. Seine fast 30 Jahre jüngere Ehefrau konnte daraufhin betriebliche Witwenrente beanspruchen. Die Pensionsordnung sah jedoch vor, dass sich die Pension für jedes Jahr, um welches der Altersunterschied 15 Jahre übersteigt, um fünf Prozent des vorgesehenen Betrages vermindert. Aus diesem Grund kürzte der Arbeitgeber die Witwenrente um 70 Prozent. Gegen diese Kürzung wandte sich die Witwe mit ihrer Klage unter anderem mit der Begründung, es liege eine ungerechtfertigte Benachteiligung im Sinne des AGG wegen ihres Alters vor.
Verlässliche Kalkulation nötig: Altersdiskriminierung gerechtfertigt
Das Gericht sah diesen Punkt tatsächlich als gegeben an. Es nahm eine Benachteiligung wegen des Alters im Sinne des AGG an, hielt diese aber für gerechtfertigt. Denn die Kürzung durch eine verlässliche Kalkulationsmöglichkeit führe zu einer Begrenzung der finanziellen Belastungen des Arbeitgebers. Dies liege auch im Interesse der weiteren Arbeitnehmer und künftiger Betriebsrentner. Die konkrete Gestaltung in der Pensionsordnung erachteten sie als angemessen und erforderlich, um diesem Ziel gerecht zu werden.
Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.
Hinweis: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 20. Juli 2016, Az. 7 Ca 6880/15
Das könnte Sie auch interessieren:
Kommentar zum AGG: "Das AGG hat deutliche Spuren hinterlassen"
Spät Ehen-Klausel verstößt gegen AGG
"Junior Consultant" und "Berufseinsteiger" keine AGG-Diskriminierung
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
1.735
-
Was die Umsetzung der Rentenreform für Arbeitgeber bedeutet
1.525
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.41616
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.244
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
1.1176
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
7852
-
Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen
7672
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
721
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
720
-
Wie wird die Urlaubsabgeltung richtig berechnet?
7082
-
Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis und ihre Grenzen
06.08.2026
-
Kündigung wegen formeller Fehler unwirksam
05.08.2026
-
Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datenschutz: Was Mobilarbeit von Homeoffice unterscheidet
03.08.20262
-
Warum viele Unternehmen ihre Pflichten bei Hitze unterschätzen
30.07.2026
-
Unbezahlter Urlaub
30.07.2026
-
Urlaubsanspruch bei Krankheit
30.07.2026
-
Urlaubsanspruch richtig berechnen
30.07.2026
-
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
30.07.2026
-
Entgelttransparenzgesetz: Welche Auskunfts- und Berichtspflichten derzeit gelten
30.07.2026
-
Aufstiegs-BAföG soll attraktiver werden
29.07.2026