Fünf Jahre Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen

Der Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) wird am 29. April 2018 fünf Jahre alt. Ein Rückblick sowie eine kritische Würdigung zu dessen Entwicklung, Tun und Einfluss.

Die Gründung vom BVAU wurde vor fünf Jahren von drei Personen vorangetrieben, die nach wie vor in Schlüsselpositionen sitzen: Alexander Zumkeller als Präsident, Rupert Felder als Vizepräsident und Silvio Fricke als Geschäftsführer. Was Zumkeller beim Gründungsakt in Heidelberg vor den 30 versammelten Arbeitsrechtlern formulierte, hat bis heute Bestand: "Der BVAU schließt eine seit Langem bestehende Lücke. Eine der wichtigsten Expertengruppen in den Unternehmen hat sich nun formiert, um sich über Best Practices auszutauschen und der Arbeitsrechtspraxis der Politik gegenüber eine Stimme zu geben - jedoch ohne richtungspolitischen Anspruch." Doch ist das auch wirklich gelungen?

BVAU: eigenständiges Forum für Arbeitsrechtler

Die Verbandsgründung, die das Personalmagazin als Medienpartner unterstützte, war Ausdruck der damaligen Schwäche der etablierten HR-Verbände, der Deutschen Gesellschaft für Personalführung (DGFP) und dem Bundesverband der Personalmanager (BPM), was erst im Rückblick deutlich wird. Beide Verbände konnten den Arbeitsrechtlern in den Unternehmen keinen attraktiven Raum anbieten, um sich auszutauschen und die arbeitsrechtliche Fachdiskussion "auf Augenhöhe" zu führen. Die drei Gründungsväter befriedigten mit der Verbandsgründung offenbar dieses Bedürfnis, wie die Erfolgsgeschichte zeigt: Innerhalb von fünf Jahren entstand ein lebendiges Verbandsleben mit Arbeitsgruppen und Kongressen, zahlreiche Stellungsnahmen wurden verfasst und die Zahl der Mitglieder wuchs auf mehr als 400.

Der Erfolg des BVAU hat aber auch mit dem Bedeutungsverlust der Arbeitsrechtler in den Unternehmen zu tun, zumindest dem "gefühlten" Bedeutungsverlust. Die Unternehmen sehen Human Resources heutzutage viel stärker als Teil der Unternehmensführung, Führungs- und Qualifizierungsthemen laufen den rechtlichen Themen den Rang ab. Auch sind die Juristen nicht mehr die dominierende Berufsgruppe in den HR-Bereichen. Mit der Gründung des BVAU haben die Arbeitsrechtler in den Unternehmen wieder ein eigenständiges Forum bekommen, ihrem Geltungsbedürfnis hat das gut getan. 

Verband kommentiert Gesetzesinitiativen prägnant und praxisorientiert

Die größte Förderin des Verbands war zweifellos – ohne es zu wissen oder gar zu beabsichtigen – die damalige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles: Mit ihrem Ehrgeiz und Arbeitseifer brachte sie zahlreiche Gesetze auf den Weg und initiierte den Dialogprozess Arbeiten 4.0, der einen neuen gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmen für die Arbeitswelt abstecken wollte. Kurzum: Für den BVAU gab es viel zu tun, Langeweile kam nicht auf. 

Alexander Zumkeller, der bei uns eine arbeitsrechtliche Kolumne bestreitet, und seine Mitstreiter packten die Aufgaben beherzt an, kommentierten die Gesetzesentwürfe auf Praxistauglichkeit und versuchten die Interessen der Unternehmen in den politischen Meinungsbildungsprozess einzubringen: meist schnell und unterhaltsam, immer prägnant und praxisorientiert.

BVAU sorgt für Bewegung in der Verbandslandschaft

Was hat der BVAU bewirkt? Sind die Gesetze besser geworden? Die Wirkung auf die Arbeitsrechtler ist deutlich erkennbar. Der Verband ist bekannt, seine Stimme ist wahrnehmbar und wird von den Kollegen gehört und geschätzt. Auch die HR-Verbände kamen in Bewegung: Der BVAU und die DGFP kooperieren mittlerweile, die Arbeitsrechtler finden mehr Gehör.

Die Frage, ob der BVAU Einfluss auf die Gesetzgebungsverfahren nehmen konnte, ist schwer zu beantworten. HR-Verbände wie der BVAU beteiligten sich an der Diskussion und pflegten ihre Kontakte in die Ministerien, den großen Einfluss übten aber die Sozialpartner aus. Der BVAU teilt damit das Schicksal aller Experten: Die Bedeutung des Fachwissens hat dort seine Grenze, wo politische Interessen austariert werden müssen. Den pragmatisch denkenden Auguren des BVAU ist das jedoch bewusst, sie werden sich davon in ihrem Streben nach besseren Gesetzen nicht entmutigen lassen.

Schlagworte zum Thema:  Arbeitsrecht, HR-Management