Bundesregierung passt Gesetz zur Frauenquote an
Der Gesetzentwurf sieht vor allem zwei Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft vor: Einerseits wird eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent vorgegeben - für Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen und jener mit paritätischer Mitbestimmung. Zusätzlich sollen Unternehmen selbstgesteckte verbindliche Zielgrößen für Aufsichtsräte, Vorstände und oberste Managementebenen einhalten. Gelten sollen diese Vorgaben ab Januar 2016.
Frauenquote: Nicht jedes Unternehmen wird verpflichtet
Zuletzt hat die Bundesregierung nun Korrekturen vorgenommen, nachdem Vertreter aus der Wirtschaft und einige Bundesbehörden den Gesetzentwurf mal mehr, mal weniger massiv kritisierten. Es habe noch kleinere Veränderungen gegeben, sagte daher Familienministerin Manuela Schwesig zuletzt in Berlin. Nun können die Verbände noch offiziell zum Entwurf Stellung nehmen.
Eine Änderung betrifft die Forderung, dass sich jedes Unternehmen verpflichten sollte, mindestens einen zusätzlichen Vertreter des bisher unterrepräsentierten Geschlechts - meist die Frauen - in den Vorstand aufzunehmen. Dies wurde fallengelassen. "Wenn wir darauf beharrt hätten, dann hätten wir von kleineren Unternehmen, die zum Beispiel nur zwei oder drei Vorstandsmitglieder haben, mehr verlangt als von den großen Konzernen, und das wäre ungerecht gewesen", sagte die Ministerin.
Doch nicht mehr Gleichstellungsbeauftragte
Auch die zweite Änderung betrifft eine Forderung, die in der Abstimmung des Gesetzentwurfs zwischen den Ministerien gestrichen wurde. Dies betrifft das Ziel, die Zahl der Gleichstellungsbeauftragten deutliche zu erhöhen. Der Grund für die Streichung: hohe Kosten und erheblicher Bürokratieaufwand.
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