Betriebsrat wegen gravierender arbeitsvertraglicher Verfehlungen gekündigt
Der im Rastatter Daimler-Werk beschäftigte Mann mit Betriebsratsmandat hatte sich nach den Anschlägen in Paris auf seiner privaten Facebook-Seite stark negativ über die Tat geäußert. Nach Bekanntwerden wurde, wie berichtet, ein Amtsenthebungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Nun ist dem Mann gekündigt worden. Die Entlassung erfolge wegen eines "gravierenden Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflichten", sagte ein Sprecher des Unternehmens.
Die Kündigung stehe in keinerlei Zusammenhang mit dem Amtsenthebungsverfahren, das der Betriebsrat von Rastatt, die IG Metall und das Unternehmen im Januar eingeleitet haben, erklärte der Sprecher. Nähere Details nannte das Unternehmen nicht.
Amtsenthebungsverfahren wird fortgesetzt
Über das angestrengte Amtsenthebungsverfahren soll im Rahmen einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe beraten werden. Für den 12. März sind die Parteien dazu nach Rastatt in die Räume des dortigen Amtsgerichtes geladen. Sollten sich die Kontrahenten nicht einigen, kommt es zur Hauptverhandlung in Karlsruhe.
Mit seinen Äußerungen hatte der Mann für großen Aufruhr in der Belegschaft gesorgt. Das sei von der freien Meinungsäußerung nicht mehr gedeckt, hieß es bei der Gewerkschaft. Bei dem blutigen Attentat auf die Redaktion des französischen Satiremagazins waren am 7. Januar in Paris zwölf Menschen von Islamisten getötet worden.
Gewerkschaft und Betriebsrat hätten den Mann aufgefordert, sich von den Äußerungen zu distanzieren. Das habe er aber abgelehnt, hatte Betriebsratsvorsitzende Ullrich Zinnert Ende Januar erklärt.
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
1.735
-
Was die Umsetzung der Rentenreform für Arbeitgeber bedeutet
1.525
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.41616
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.244
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
1.1176
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
7852
-
Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen
7672
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
721
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
720
-
Wie wird die Urlaubsabgeltung richtig berechnet?
7082
-
Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datenschutz: Was Mobilarbeit von Homeoffice unterscheidet
03.08.20262
-
Warum viele Unternehmen ihre Pflichten bei Hitze unterschätzen
30.07.2026
-
Unbezahlter Urlaub
30.07.2026
-
Urlaubsanspruch bei Krankheit
30.07.2026
-
Urlaubsanspruch richtig berechnen
30.07.2026
-
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
30.07.2026
-
Aufstiegs-BAföG soll attraktiver werden
29.07.2026
-
Wann welche Regelungen des AI Acts gelten
28.07.2026
-
Weisung zurück ins Büro war unwirksam
27.07.2026
-
Was gilt bei Krankschreibung im Urlaub?
23.07.2026